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Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie und mitversicherte Personen anderen zufügen.
Außerdem kann mit speziellen Haftpflichtversicherungen, von der Drohnen-Haftpflichtversicherung über die Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung bis zur Sportboot-Versicherung, fast jeder Haftpflichtschaden versichert werden.

Grundlegende Bausteine der Haftpflichtversicherung

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Kinder

Beim Skateboarden verliert das Kind die Kontrolle und stürzt so, dass es ein parkendes Auto beschädigt. Der Besitzer verlangt Schadenersatz, welcher von der Haftpflichtversicherung des Vaters übernommen wird.

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Fahrlässigkeit

Die Bastelgruppe trifft sich bei Ute um die wöchentliche Bastelstunde abzuhalten. Einer aus der Gruppe schneidet unabsichtlich in Ute´s Couch. Diese bekommt den Schaden am Möbelstück durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzt.

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Forderungsausfall

Ein Fußgänger wird von einem Radfahrer angefahren und verletzt. Der Radfahrer selbst hat keine Haftpflichtversicherung und ist außerdem mittellos. Die Haftpflichtversicherung des Fußgängers übernimmt den Schaden.

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Gefälligkeit

Peter hilft seinem Freund beim Umzug. Mitten im Treppenhaus rutscht ihm der Karton mit dem Bruchglas aus der Hand. Alles ist kaputt! Die Haftpflichtversicherung von Peter kommt für diesen Gefälligkeitsschaden auf, wenn dieser Baustein Teil Ihrer Police ist.

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Ansprüche Dritter

Beim Überqueren der Straße übersieht ein Fußgänger ein Fahrradfahrer. Dieser weicht zwar aus, aber die Folge ist ein Verkehrsunfall zweier Autos. Die Haftpflichtversicherung des Fußgängers übernimmt die Schadenersatzforderung.

Häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung

Der Beitrag hängt vom versicherten Personenkreis, der vereinbarten Deckungssumme und den einzelnen Bausteinen ab.

  • Der Versicherer wehrt für Sie unbegründete Ansprüche ab, unter anderem auch vor Gericht falls das notwendig ist.
  • Der Versicherer prüft ob die Ansprüche Dritter gegen Sie begründet sind.
  • Der Versicherer zahlt die berechtigten Ansprüche Dritter, falls sie versehentlich einen Schaden verursacht haben.
  • Die Höhe der Versicherungssumme sollte ausreichend sein, denn bei einem Unfall den Sie verursachen kann es sein, dass jemand verletzt wird und dadurch erwerbsunfähig wird. reicht die Deckung nicht aus zahlen Sie mit Ihrem Privatvermögen einen Teil des Schadens.
  • Schäden die bei der Ausübung Ihres Berufs entstehen sind nicht mitversichert.
  • Der Versicherer ersetzt Schäden zum Zeitwert
  • Ihre Hobbies sollten im Versicherungspaket mit abgesichert sein, ist dies nicht der Fall müssen Sie eine individuelle Versicherung abschließen. Ein gutes Beispiel ist der Gebrauch von Drohnen.
  • Der Versicherer leistet nicht bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden
  • Kinder sind unter 7 Jahren deliktunfähig. Sie werden für einen verursachten Schaden nicht zur Verantwortung gezogen. Für den Straßenverkehr gilt selbiges mit der Altersgrenze von 10 Jahren. In diesen Fällen leisten die meisten Versicherer nicht. Deliktunfähige Kinder können bei einigen Versicherern mitversichert werden, achten Sie darauf um sich mögliche Unannehmlichkeiten zu ersparen. Falls Eltern Ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben können Sie zur Verantwortung gezogen werden, da der Versicherer dann leistet.

Leihen Sie sich den Fernseher eines Freundes und beschädigen diesen leistet die Haftpflichtversicherung nicht. Es gibt Tarife die diese Schäden abdeckt, Sie müssen aber explizit nach diesen Tarifen fragen.

In der Regel sind Schäden die bei privater Internetnutzung entstehen standardmäßig abgesichert. Bei älteren Versicherungsverträgen sollten Sie prüfen ob dies mit eingeschlossen ist.

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