In einem Rechtsstreit versucht jeder Akteur sowohl berechtigte als auch unberechtigte Forderungen zu vermeiden.
Als Arbeitgeber kann ein Rechtsstreit mit Mitarbeitern, Lieferanten oder aufgrund behördlicher Auflagen schnell zu einem Verlust Ihrer Finanzkraft führen.
Transport & Lagerung
Um Güter während eines Transports schützen möchte, sollte auf eine Transportversicherung zurückgreifen um das finanzielle Risiko abzufedern.
Es handelt sich hierbei um eine Allgefahrendeckung die alle Schäden, die durch Einwirkung von außen entstehen, abdeckt. Bruchschäden oder Dellen die beim Be- und Entladen entstehen, Nässe, Brand oder der Diebstahl von Waren sind generell mitversichert. Hierbei zeigt die Statistik, dass sich die meisten Betriebsunfälle bei denen Mitarbeiter oder Waren zu schaden kommen beim Be- und Entladen ereignen. Welche Umstände beachtet werden müssen, ob Sie den bloßen Inhalt Ihres Lagers oder eine Transportversicherung zusätzlich abschließen sollten, lässt sich punktuell nur in einem Erstgespräch erörtern.
Was macht ein Riskmanagement für Ihr Unternehmen?
Meine Aufgabe im Riskmanagement ist es Ihre Wissenslücken gegenüber den Versicherungsgesellschaften soweit zu schließen, dass Ihnen potentielle Unannehmlichkeiten erspart bleiben und das Preis,- Leistungsverhältnis Ihrer Verträge stimmt. Hierbei gilt der Grundsatz der Transparenz um eine reibungslose und punktuelle Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Eine lange und erfolgreiche Zusammenarbeit kommt meistens durch eine aufrichtige Gesprächsführung zustande. Das Glück ist nicht mit den Dummen, sondern mit denen die vorbereitet sind.

Kfz-Flottenversicherung
Die Grundlage für eine Kfz-Flottenversicherung ist die Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Diese lässt sich mit individuellen Zusatzbausteinen ergänzen. Dadurch, dass nur ein Vertrag für den Fuhrpark besteht, reduziert sich der Verwaltungsaufwand und die Beiträge werden günstiger. Die Beiträge hängen von der Art der Fahrzeuge, der Art der gewerblichen Tätigkeit und der regulierten Schäden an den Fahrzeugen ab.
Schadenminderung
Die Schadenminderungspflicht bezeichnet im Schadenersatzrecht, die Pflicht den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Auch wenn Sie als Geschädigter von Ihrem Mitarbeiter dem Grunde nach Ersatz für die erlittenen Folgen eines Schadens verlangen können, haben Sie auch die Pflicht, den Schaden und die daraus resultierenden finanziellen Folgen gering zu halten.
Wenn diese Pflicht verletzt wird, kommt es laut BGB zu einer Kürzung des Ersatzanspruchs. Jede Unternehmung birgt in ihrer Risikoart ein eigenes exponentielles Schadenpotential. Worauf Sie achten sollten erfahren Sie in Ihrer kostenlosen und unverbindlichen Analyse.