Ein Haus ist vielen Gefahren ausgesetzt
Falls Sie ein Haus besitzen ist die Gebäudeversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, ob Sie selbst drin wohnen oder nicht. Als Eigentümer in einer Wohneigentumsgemeinschaft ist diese Versicherung sogar verpflichtend.


12,7 Milliarden Euro Sachschäden
allein im Jahr 2021
Versichert sind die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Sturm & Hagel. Naturgefahren wie beispielsweise Starkregen oder Hochwasser lassen sich durch eine Elementarversicherung zusätzlich abdecken.
Die besten Bausteine für Ihre Wohngebäudeversicherung

Unterversicherungsverzicht
Eine Unterversicherung Ihrer Immobilie wird vermieden, wenn Sie entweder einen Bausachverständigen mit der Ermittlung der Versicherungssumme beauftragen, den Versicherer die Einstufung Ihres Hauses überlassen oder einen Wertermittlungsbogen ausfüllen.

Feuer, Sturm & Hagel
Abgesichert sind alle Schäden die sich durch ein Feuer, ein Unwetter der Windstärke 8, Leitungswasser oder Hagel ergeben. Nach einem Brand sind viele Gegenstände unbrauchbar. Wenn es im Keller brennt, werden oft alle Gegenstände der Wohnungen darüber mit Rauch und Ruß überzogen und werden damit unbrauchbar.

Leitungswasser
Leitungswasserschäden verursachen oft hohe Kosten und kommen im Gegensatz zu Brandschäden, wie z. B. bei einem Kellerbrand deutlich häufiger vor. Ein Versicherungsschutz gegen solche Schäden ist definitiv sinnvoll. Ein klassischer Fall ist eine Leckage am Anschluss der Waschmaschine.

Unbenannte Gefahren
Der Diebstahl von Fahrrädern ist abgesichert, auch wenn das ab-geschlossene Rad tagsüber von der Straße entwendet wird. Bei teuren Fahrrädern lohnt eine Kasko-Fahrradversicherung, da dieses Risiko besondere Kosten trägt.

Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit heißt, Sie haben leichtfertig den Eintritt eines Schadens in Kauf genommen – und dann ist dieser tatsächlich eingetreten. Ist dieser Baustein versichert, zahlt der Versicherer ohne Leistungseinbußen.
Häufig gestellte Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung deckt die äußeren Schäden an Ihren vier Wänden ab. Dementsprechend sind alle beweglichen Gegenstände die sich im Inneren befinden und die Einbauküche nicht mitversichert.
Übertrifft der gewerbliche Anteil in einem Gebäude 50%, muss dieses gewerblich versichert werden.
- Die Lage (ZÜRS-Zone)
- Die Auswahl des Versicherers und Tarifs
- Welche Zusatzbausteine Sie mit einschließen möchten
- Ihre Selbstbeteiligung
- Höhe der Versicherungssumme
- qm² des zu versichernden Objekts
Die Basis der gleitenden Neuwertversicherung geht auf das Jahr 1914 zurück. Der Versicherungswert entspricht dem im Jahr 1914 ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, wobei Größe und Ausstattung berücksichtigt werden. Da im Schadensfall eine Entschädigung zu den Preisen von vor fast 100 Jahren nicht zielführend wäre, wird der Versicherungsschutz an die Entwicklung der Baukosten angepasst.
Sie können den Schaden über diese Homepage einreichen.